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VG München: Antrag eines Nachbarn auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80a Abs. 3 VwGO i.V.m. § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO, Antrag auf Anordnung einstweiliger Sicherungsmaßnahmen, Baugenehmigung für die Errichtung eines Flexi-Wohnheims zur Unterbringung wohnungsloser Familien, Sondereigentümer, keine Geltendmachung des Gebietserhaltungsanspruchs durch den Sondereigentümer, Drittschützende Wirkung von Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (Geschossflächenzahl Zahl der Vollgeschosse), der überbaubaren Grundstücksfläche und der Dachform (verneint), Rücksichtnahmegebot
Beschluss vom 30.06.2025 – M 8 SN 25.3604